Patienteninformationen

Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung

Auch beim Betriebsarzt unterliegen alle Dinge, die während der Untersuchung besprochen werden und alle erhoben Befunden der ärztlichen Schweigepflicht. Es erfolgt keine Weitergabe von Befunden an Ihren Arbeitgeber oder an andere Dritte.

Ziel der arbeitsmedizinischen Untersuchung ist der Schutz Ihrer Gesundheit, die Vorbeugung und Früherkennung von berufsbedingten Erkrankungen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei bereits vorliegenden Erkrankungen und die Beratung bei Prozessen der Wiedereingliederung.