Patienteninformationen

Schwerbehinderte Mitarbeiter

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält die Vorschriften für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Mit dem SGB IX wurde das Rehabilitationsrecht und das Schwerbehindertenrecht in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.
Ihr Betriebsarzt berät Sie bei der Auswahl und Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes, unterstützt bei der Beantragung von Leistungen und steht Ihnen bei allen gesundheitlichen Fragestellungen zur Seite. Wir arbeiten eng mit den Integrationsämtern zusammen.

Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Dazu werden Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können behinderte Menschen damit Rechte und Nachteilsausgleiche geltend machen.Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten – unabhängig von Einkommen und Vermögen – blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen auf leipzig.de

Antrag zum Herunterladen:

Antrag zum herunterladen auf leipzig.de

Ansprechpartner für Fragen:

Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig

E-Mail: sgb9.lblindg@leipzig.de
Telefon: 0341 123-4000
Fax: 0341 123-4005

Welche Aufgaben haben Integrationsämter und Integrationsfachdienste?

Ziel der Integrationsämter ist es, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu fördern und zu sichern. Behinderte Menschen sollen die notwendigen Hilfen erhalten, um sich am Arbeitsplatz sowie im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten zu können.

Zu den Aufgaben der Integrationsämter zählen:

  • die Beratung schwerbehinderter Personen,
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
  • der besondere Kündigungsschutz sowie
  • die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben.

Letzteres umfasst Leistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer (technische Arbeitshilfen, Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes, Beschaffung und Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung, Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Arbeitsassistenz) sowie Leistungen an den Arbeitgeber (behindertengerechte Ausstattung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, verschiedene Zuschüsse bei der Beschäftigung schwerbehinderter Personen).

Das Integrationsamt arbeitet diesbezüglich eng mit der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Rehabilitationsträgern zusammen. Darüber hinaus kann es, wenn erforderlich, den Integrationsfachdienst sowie psychosoziale Dienste anderer Träger mit einbeziehen.

Das Intergrationsamt in Sachsen ist an den Kommunalen Sozialverband Sachsen angegleidert und und befindet sich in der Außenstelle Chemnitz.

KSV Sachsen – Integrationsamt
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
Tel. 0371 577-0

KSV Sachsen
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
Tel. 0341 1266-0

ksv-sachsen.de

Buchtip:

„Ratgeber für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige“

guide & book Verlag, ISBN 978-3-9812959-0-0