Patienteninformationen

Jugendliche / Auszubildende

Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsschäden durch Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.
Für die erlaubte Beschäftigung Jugendlicher enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz Pflichten der Arbeitgeber, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Einhaltung von Vorschriften über Arbeitszeit und Freizeit. Des Weiteren regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen.

Wir führen die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch, beraten Sie zu Fragen des Gesundheitssschutzes und bei individuellen Fragestellungen.