Patienteninformationen
Schwangere Arbeitnehmerinnen
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und das werdende Kind vor Gefahren, Überforderungen, Gesundheitsschäden und finanziellen Einbußen während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen. Nach bekannt werden einer Schwangerschaft hat der Arbeitgeber gemäß dem Mutterschutzgesetz und der Mutterschutzrichtlinienverordnung die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen wie Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot festzulegen.
Dabei muss er die gesetzlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen erfüllen und gesetzliche Beschäftigungsverbote einhalten. Für bestimmte Zeiten vor und nach der Entbindung ist die Frau von der Arbeit freizustellen. Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung besitzt die Frau nach dem Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz genießen die Mutter und der Vater während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz enthalten weiterhin Vorschriften über finanzielle Leistungen vor und nach der Entbindung.
Zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes währende der Schwangerschaft und Stillzeit beraten wir Sie gerne. Neben Unterstützung bei der Beurteilung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz für Mutter und Kind, Fragen zum Beschäftigungsverbot für werdende Mütter oder Impfschutz ist Ihr Betriebsarzt Ansprechpartner. Jederzeit können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Sollte Ihr Arbeitgeber noch keine Kenntnis der Schwangerschaft haben, melden Sie sich bitte selbst bei uns.
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